Illustration »Zutritt nur für Erwachsene«

Jugendschutz

Eingangskontrolle – Zutritt erst ab 18

Kinder und Jugendliche sind in besonderer Weise schutzbedürftig. Wir haben ihnen gegenüber eine besondere Verantwortung. Deshalb ist für uns ganz klar:

Nur Erwachsene dürfen Spielstätten betreten. Es gilt: Zutritt erst ab 18 Jahren. Ausnahmslos.

Nur Erwachsene dürfen an Geldgewinnspielgeräten spielen. Daran halten wir uns. Strikt.

Das sehen nicht nur wir so, das ist auch im Jugendschutzgesetz verankert. Ausnahmen gibt es nicht. Nie.

Unsere Verantwortung gegenüber Jugendlichen ist groß. Die konsequente Umsetzung der Richtlinien des Jugendschutzgesetzes ist uns wichtig. In allen unseren Joker Spielhallen finden die Gäste Informationen und Hinweisschilder. Unser MitarbeiterInnen im Service werden regelmäßig über gesetzliche Bestimmungen und deren Einhaltung geschult. Das qualifizierte Personal führt Zutrittskontrollen durch, prüft Ausweisdokumente und verwehrt gegebenenfalls den Einlass.

Strengstens achten wir als Spielhallenbetreiber auf die Einhaltung des Jugendschutzes.